Winterdienst
Ihre Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer oder Mieter einer Liegenschaft können Sie mit einer Schwarzräumung von Eis und Schnee oder mit der kostengünstigen Weißräumung mit uns in den Wintermonaten vereinbaren.
Sicher ist, dass Sie erfolgreich Ihre Betreiberverantwortung nach GEFMA 190 an die Advisory-Service FM übertragen haben.
Wir befreien Sie von Ihren Anliegerpflichten für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen in Dresden.
Die Auswertungsstatistik der letzten Wintersaisons hat gezeigt, dass wir in der Betrachtung gemittelt ganze 2 Stunden Vorlaufzeit mehr zu Verfügung hatten als bei Informationsquellen der konventionellen Wetterprognosen.
Damit ist der Zeitfaktor gleich Gefahrenabwehr.
Die eingesetzten Verfahrenstechniken sind auf dem modernsten Stand.
Nach DIN ISO 14001 Umweltmanagement beraten wir Sie auch gerne in der Frage nach alternativen Streugut/Verfahren zum konventionellen Einsatz von Salz.
Die Einsatz-Dokumentation mit der notwendigen Beweislastführung für die erfolgreiche Exkulpation Ihrer Betreiberverantwortung erreichen wir mit dem Mobile e-QSS-System